Allgemeine Geschäftsbedingungen von Pöschko und Partner/innen Sozialforschung

1.

Pöschko und Partner/innen Sozialforschung erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage nachstehender Geschäftsbedingungen, sodass gegenteilige Erklärungen des Vertragspartners/ der Vertragspartnerin, allenfalls unter Hinweis auf seine/ ihre eigenen AGB, als nicht abgegeben gelten und dementsprechend selbst dann nicht zum Vertragsinhalt werden, wenn Pöschko und Partner/innen Sozialforschung gegenteiligen Erklärungen nicht ausdrücklich widerspricht. Die AGB von Pöschko und Partner/innen Sozialforschung werden mit der Auftragsbestätigung zum Vertragsinhalt und etwaige Abänderungen bedürfen der Schriftform. Pöschko und Partner/innen Sozialforschung verpflichtet sich, die Leistungen mit der Sorgfalt eines/einer ordentlichen Unternehmers/Unternehmerin zu erbringen.

2.

Inhalt der Leistungen der Pöschko und Partner/innen Sozialforschung ist die Informationsbeschaffung,-verarbeitung und -vermittlung. Aufgrund der vom Auftraggeber/ von der Auftraggeberin mitgeteilten Sachgebiete und gewünschten Befragungsgegenstände erfolgt der Zugriff auf öffentlich zugängliche Daten. Es handelt sich dabei auch um externe Daten z.B. aus Datenbanken, Archiven, Informationsmaterialien etc. sowie Fachliteratur. Für den Fall, dass die Daten nicht durch Pöschko und Partner/innen Sozialforschung erhoben worden sind, wird keine Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen, da sie auf Angaben Dritter beruhen.

3.

Der/ Die auf Seiten des Auftraggebers/ der Auftraggeberin Unterfertigende erklärt, zur Stellung des Anbotes bzw. zum Abschluss dieses Vertrages berechtigt bzw. im Fall einer kollektiven Zeichnungsberechtigung von den anderen Organen zum Abschluss dieses Vertrages ausdrücklich ermächtigt zu sein, sodass dieser Vertrag aufgrund dieser Ermächtigung mit seiner/ ihrer alleinigen Unterschrift zustande kommt.

4.

Pöschko und Partner/innen Sozialforschung unterbreitet dem Interessenten/ der Interessentin ein Angebot grundsätzlich in Form eines Untersuchungsvorschlages, in dem die Aufgabenstellung, die zu ihrer Erfüllung zu erbringenden Leistungen, der Zeitbedarf für die Untersuchung sowie das zu zahlende Honorar angegeben werden.

5.

Der Interessent/ Die Interessentin erhält den Untersuchungsvorschlag ausschließlich zur Entscheidung über die Auftragsvergabe der angebotenen Untersuchung. Sein Inhalt darf, wenn nichts anderes vereinbart ist, nur im gegenseitigen Einvernehmen, ganz oder teilweise veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden. Soweit der Auftraggeber/ die Auftraggeberin mit dem Auftrag ein Ziel verfolgt, das für Pöschko und Partner/innen Sozialforschung nicht offensichtlich ist, weist er/ sie Pöschko und Partner/innen Sozialforschung darauf hin. Der Auftraggeber/ die Auftraggeberin muss dann schriftlich sein/ ihr Ziel offen legen.

6.

Das im Untersuchungsvorschlag genannte Honorar umfasst grundsätzlich alle von Pöschko und Partner/innen Sozialforschung im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrages im Untersuchungsvorschlag angebotenen Leistungen. Für darüber hinaus gehende vom Auftraggeber/ von der Auftraggeberin gewünschte Leistungen kann Pöschko und Partner/innen Sozialforschung ein zusätzliches Honorar verlangen. Mehrkosten, die für Pöschko und Partner/innen Sozialforschung nicht zu vertreten sind und die bei Auftragserteilung trotz gebotener Sorgfalt nicht voraussehbar waren, können von Pöschko und Partner/innen Sozialforschung gesondert in Rechnung gestellt werden, wenn sie an einen sachlich gerechten Grund knüpfen und für den Auftraggeber/ die Auftraggeberin klar erkennbar und hinreichend bestimmt sind. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber/ die Auftraggeberin diese Kosten nicht zu vertreten hat. Änderungen des Vertragsvolumens nach Vertragsabschluss bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung zwischen den Parteien.

7.

Die Exklusivität für bestimmte Produktfelder, Untersuchungsgegenstände oder Untersuchungsmethoden kann Pöschko und Partner/innen Sozialforschung grundsätzlich nicht gewähren. Soweit in begründeten Ausnahmefällen Exklusivität ausdrücklich vereinbart wird, sind ihre Dauer und das zusätzlich zu berechnende Honorar festzulegen.

8.

Der Auftraggeber/ Die Auftraggeberin erhält die Untersuchungsberichte und die darin enthaltenen Untersuchungsergebnisse ausschließlich zu seinem/ ihrem eigenen Gebrauch. Ihr Inhalt darf, wenn nichts anderes vereinbart ist, ausschließlich im gegenseitigen Einvernehmen ganz oder teilweise veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden. Will der Auftraggeber/ die Auftraggeberin ganz oder teilweise aus dem Untersuchungsbericht zitieren, so muss er/ sie die Zitate als solche kenntlich machen und dabei Pöschko und Partner/innen Sozialforschung als Verfasserin des Untersuchungsberichtes nennen.

9.

Der Auftraggeber/ die Auftraggeberin stellt Pöschko und Partner/innen Sozialforschung von allen Ansprüchen frei, die gegen Pöschko und Partner/innen Sozialforschung geltend gemacht werden, weil der Auftraggeber/ die Auftraggeberin die ordnungsgemäß gewonnenen Ergebnisse vorsätzlich oder fahrlässig rechtswidrig verwendet hat (z.B. rechtswidrig und/ oder falsch mit ihnen wirbt). Pöschko und Partner/innen Sozialforschung übernimmt keine Haftung für Schäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung der erbrachten Auftragsergebnisse beim Auftraggeber/ bei der Auftraggeberin oder Dritten entstehen.

10.

Pöschko und Partner/innen Sozialforschung verbleiben alle Rechte, die ihr nach dem Urheberrechtsgesetz zustehen. Das bei Durchführung des Auftrages angefallene Datenmaterial (Datenträger, Fragebögen, schriftliche Unterlagen, erhobene Daten usw.) verbleibt, wenn nichts anderes vereinbart wird, Eigentum von Pöschko und Partner/innen Sozialforschung. Die Anonymität der Befragten oder Testpersonen darf durch eine solche Vereinbarung nicht gefährdet werden.

11.

Die Mitwirkung des Auftraggebers/ der Auftraggeberin bei der Untersuchung, die Überprüfung der Durchführung und der Untersuchungsergebnisse durch den Auftraggeber/ der Auftraggeberin bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Dabei ist Pöschko und Partner/innen Sozialforschung verpflichtet, die Anonymität der Befragten oder Testpersonen zu wahren. Deswegen entstehende Mehrkosten müssen vom Auftraggeber/ von der Auftraggeberin getragen werden.

12.

Pöschko und Partner/innen Sozialforschung verpflichtet sich, Erhebungsunterlagen ein Jahr und Datenträger für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Ablieferung des Untersuchungsberichtes aufzubewahren, soweit nicht eine andere Vereinbarung ausdrücklich getroffen wurde.

13.

Pöschko und Partner/innen Sozialforschung ist verpflichtet, sämtliche ihr vom Auftrageber/ von der Auftraggeberin gegebenen Informationen streng vertraulich zu behandeln und sie ausschließlich für die Durchführung des Auftrages zu verwenden.

14.

Gewährleistung und Haftung von Pöschko und Partner/innen Sozialforschung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, sofern nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Will der Auftraggeber/ die Auftraggeberin bei nichttermingerechter Übermittlung, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Pöschko und Partner/innen Sozialforschung beruht, Rechte aus der Behauptung geltend machend, die erbrachte Teilleistung habe für ihn kein Interesse mehr, so muss er/ sie dieses fehlende Interesse glaubhaft machen. Nicht vorhersehbare, atypische Schäden und Schäden, die dem Herrschafts- und Risikobereich des Auftraggebers/ der Auftragsgeberin zuzurechnen sind, sind sowohl bei Verzug als auch bei Schlechterfüllung dem Auftraggeber/ der Auftraggeberin nicht zu ersetzen, wenn der Auftraggeber/ die Auftraggeberin Unternehmer/in im Sinne des §1 des UGB ist. Für leichte Fahrlässigkeit übernimmt Pöschko und Partner/innen Sozialforschung keinerlei Haftung. Dies gilt auch, soweit das Verhalten zugleich eine unerlaubte Handlung darstellt. Dieser Haftungsausschluss bezieht sich nicht auf wesentliche Vertragsverpflichtungen, auf deren Einhaltung der Auftraggeber/ die Auftraggeberin deshalb vertrauen können muss. Sollte die Lieferung der Untersuchungsberichte bzw. der Untersuchungsergebnisse nicht termingerecht erfolgen oder sollte Datenmaterial beschädigt werden oder verloren gehen und hat Pöschko und Partner/innen Sozialforschung die zu vertreten, so kann der/ die Auftraggeber/in Pöschko und Partner/innen Sozialforschung eine angemessene Nachfrist setzen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Pöschko und Partner/innen Sozialforschung haftet für die Folgen verspäteter Lieferung bzw. des Verlustes oder der Beschädigung des Testmaterials nicht, soweit die Verspätung bzw. der Verlust oder die Beschädigung auf Umstände beruhen, die (a) außerhalb des betrieblichen Bereichs von Pöschko und Partner/innen Sozialforschung liegen, insbesondere im Bereich des Auftraggebers/ der Auftraggeberin und von Pöschko und Partner/innen Sozialforschung nicht schuldhaft herbeigeführt worden sind, bei Naturkatastrophen oder sonstigen Fällen höherer Gewalt, bei hoheitlichen Eingriffen und bei Arbeitskämpfen, oder (b) die zwar innerhalb des betrieblichen Bereiches von Pöschko und Partner/innen Sozialforschung liegen, jedoch von diesen nicht zu vertreten sind, insbesondere bei Beeinträchtigung des Betriebsablaufs aufgrund höherer Gewalt, aufgrund hoheitlicher Eingriffe oder aufgrund von Arbeitskämpfen.

15.

Im nichtkaufmännischen Verkehr haftet Pöschko und Partner/innen Sozialforschung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für jede schuldhafte Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Im Falle einer Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist, sofern die Verletzung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig ist, die Haftung begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.

16.

Gegen Ansprüche von Pöschko und Partner/innen Sozialforschung kann nur mit Forderungen aufgerechnet werden, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber/ die Auftraggeberin nur dann geltend machen, wenn es aus demselben rechtlichen Vertragsverhältnis resultiert.

17.

Die Leistungen der Pöschko und Partner/innen Sozialforschung unterliegen der Umsatzsteuer. Bei Leistungen der Pöschko und Partner/innen Sozialforschung wird jeweils ein Drittel der vereinbarten Honorarsumme bei Auftragserteilung, bei Beginn der Erhebungsarbeit und bei Ablieferung der Ergebnisse in Rechnung gestellt. Sämtliche Zahlungen sind 10 Tage nach Zugang der Rechung ohne jeden Abzug fällig. Soweit es der Untersuchungsansatz oder die Auftragssumme angezeigt erscheinen lassen, kann eine abweichende Regelung getroffen werden.

18.

Der Auftraggeber/ Die Auftraggeberin verpflichtet sich, bei Verzug Verzugszinsen im Ausmaß von 10 % ab Tag der Fälligkeit zu bezahlen. Pöschko und Partner/innen Sozialforschung ist berechtigt, darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche geltend zu machen und für jede Mahnung Mahnspesen in Höhe von € 50,-- zu verrechnen, wobei die Geltendmachung allfälliger höherer Inkassospesen ausdrücklich als vereinbart gilt. Pöschko und Partner/innen Sozialforschung ist berechtigt, vom Zurückbehaltungsrecht bis zum Zeitpunkt der Erbringung der Gegenleistung Gebrauch zu machen.

19.

Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn die Vertragsparteien als Kaufleute gelten, der Sitz von Pöschko und Partner/innen Sozialforschung.

20.

Falls einzelne Bestimmungen unwirksam sind oder unwirksam werden, wird davon die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch Regelungen zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem mit der unwirksamen Klausel Beabsichtigten soweit wie möglich entspricht.

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